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Rezept bestellen

Voraussetzung für gesetzlich Versicherte ist das Vorliegen der Versichertenkarte in der Praxis im aktuellen Quartal!

Gesetzlich Versicherte sind vom Gesetzgeber gehalten ein e-Rezept zu bestellen.

Wenn das Rezept Mo-Fr vormittags (vor 12 Uhr) hier bestellt wird, kann es frühestens am folgenden Arbeitstag ab 9:00 Uhr ärztlich signiert werden.

Erst dann kann das Medikament in der Apotheke mit Vorlage der Versichertenkarte abgeholt werden.

Privat Versicherte können ebenso frühestens am folgenden Arbeitstag ab 9:00 Uhr das Rezept in der Praxis an der Anmeldung abholen.

 
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