12.10.2026
Kongress Gesundheit gestalten
Evidenz und Evaluation in Prävention und Gesundheitsförderung
Wie können komplexe Interventionen in Prävention und Gesundheitsförderung angemessen evaluiert werden - und wie werden aus den Erkenntnissen tragfähige Entscheidungen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des Symposiums „Evidenz unter Komplexität: Evaluation in Prävention und Gesundheitsförderung zwischen Anspruch, Realisierbarkeit und Bedarf“ am 2. Oktober 2026 beim Kongress „Gesundheit gestalten“.
Initiiert und moderiert wurde das Symposium von Dr. Susanne Jordan, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), und Dr. Gisela Nellessen-Martens, Geschäftsführerin der BVPG. Vier fachliche Impulse verbanden Perspektiven aus evidenzbasierter Medizin, Sozialmedizin, Medizinsoziologie, Evaluationsforschung und hausärztlicher Praxis. Dabei standen unterschiedliche fachliche Sichtweisen im Mittelpunkt, nicht jedoch abschließend abgestimmte Positionen der beteiligten Fachgesellschaften.
Von der Evidenz zur Entscheidung
Prof. Dr. Nicole Skoetz (Universität zu Köln / Netzwerk Evidenzbasierte Medizin, EbM-Netzwerk) verdeutlichte: Evidenzbasierung lässt sich nicht auf eine starre Rangfolge von Studiendesigns reduzieren. Ausgangspunkt sind eine klare Fragestellung und die bestverfügbare Evidenz. Dabei können auch geeignete Beobachtungsstudien eine Grundlage für Empfehlungen bilden. Zu unterscheiden sind die Bewertung der Evidenz und der anschließende Prozess der Entscheidungsfindung. Für die Ableitung von Empfehlungen müssen darüber hinaus Kriterien wie Werte und Präferenzen der Betroffenen, Chancengerechtigkeit, Ressourcen und Machbarkeit transparent berücksichtigt werden. Dafür stellte sie unter anderem den GRADE-Evidence-to-Decision-Ansatz und das WHO-INTEGRATE-Framework vor. Letzteres berücksichtigt ausdrücklich auch Menschenrechte, Nichtdiskriminierung und gesellschaftliche Folgen.
Prof. Dr. Dr. Christian Apfelbacher (Otto-von-Guericke Universität Magdeburg / Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP) beleuchtete unterschiedliche Formen wissenschaftlicher Erkenntnis. Bei komplexen Interventionen reicht eine enggeführte Evidenzhierarchie und die Frage „Wirkt es?“ allein nicht aus. Ebenso relevant ist, warum eine Maßnahme wirkt, unter welchen Bedingungen sie funktioniert und ob sie zum jeweiligen Kontext passt. Die Wahl der Methoden und ihre Qualitätsanforderungen müssen sich an diesen Fragen orientieren. Der Pragmatismus bietet die erkenntnistheoretische Grundlage: wahr ist, was sich in einem Handlungskontext bewährt. Bedeutsam ist also methodische Pluralität, der Begriff „epistemische Pluralität“ geht jedoch er darüber hinaus. Er geht der Frage nach, wie Erfahrungen und Wissen anderer akademischer Disziplinen (z. B. Geisteswissenschaften) und der Öffentlichkeit, indigenes Wissen oder Community-Wissen in die Erkenntnisgewinnung einbezogen werden können. In der Diskussion wurde kritisch erörtert, wie sich eine solche Öffnung mit wissenschaftlichen Gütekriterien und der Abgrenzung zu nichtwissenschaftlichen Aussagen verbinden lässt. Auch die Übertragbarkeit von Ergebnissen zwischen unterschiedlichen Kontexten blieb eine offene Frage.
Komplexität zum Gegenstand der Evaluation machen
Prof. Dr. Claudia Pischke (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, HHU) und Dr. Dominik Röding (Medizinische Hochschule Hannover, MHH) stellten im Beitrag für die Deutsche Gesellschaft für Medizinsoziologe (DGMS) eine Evidenzkarte publizierter Studien zur Entwicklung, Implementation und Evaluation komplexer Interventionen in Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland vor. Die Übersicht zeigte Fortschritte bei der Anwendung kontrollierter, auch randomisierter Studiendesigns sowie Weiterentwicklungsbedarf bei der Beschreibung und Untersuchung von Komplexität. Wirkmodelle, das Zusammenspiel der Interventionskomponenten, Kontextbedingungen und die Qualität der Umsetzung sollten bereits bei der Studienplanung berücksichtigt werden. Ihr Plädoyer: Komplexität sollte selbst zum Gegenstand der Evaluation werden. Wirksamkeit, Umsetzung, Kontext und Veränderungen in den Settings sollten stärker gemeinsam untersucht werden. Diskutiert wurden auch die Nutzung weiterer Datenquellen sowie Förderstrukturen, die langfristige Evaluationen ermöglichen. In der anschließenden Diskussion wurde hervorgehoben, dass dies ausreichend Zeit, Ressourcen und die Beteiligung der Akteure vor Ort erfordert.
Die Umsetzung in der hausärztlichen Praxis
Dr. Thomas Maibaum (Allgemeinmediziner, Rostock) brachte für die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) die hausärztliche Perspektive ein. Er zeigte, wie zeitliche und personelle Ressourcen, finanzielle Anreize und die Präferenzen der Patientinnen und Patienten die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse beeinflussen. Auch mögliche Schäden unter anderem durch Zeitverbrauch auf Seiten der BehandlerInnen wie auch PatientInnen und der tatsächliche Nutzen für die Betroffenen müssen bei der Bewertung präventiver Leistungen berücksichtigt werden. Jede Ressource (Geld wie auch Zeit) könne nur einmal verbraucht werden und stünde dann nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung. Er betonte die Bedeutung patientenrelevanter Endpunkte und verständlicher Angaben zum absoluten Nutzen einer Maßnahme. Angesichts begrenzter Kapazitäten plädierte er dafür, evidenzbasierte Prioritäten zu setzen und zuverlässig umzusetzen. Die Diskussion griff zudem auf, dass gesellschaftliche und soziale Bedingungen von Gesundheit nur begrenzt innerhalb der Arztpraxis beeinflusst werden können. So müsse das „inverse care law“, dass häufig Ressourcen nicht bei den Personen genutzt werden, die diese am meisten bräuchten, mitgedacht werden.
Orientierung für Forschung, Praxis und Politik
In der Diskussion wurde deutlich: Für tragfähige Entscheidungen braucht es belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit ebenso wie Wissen über Umsetzung, Kontext und gesellschaftliche Folgen. Die Beteiligung der betroffenen Menschen und der Akteure vor Ort sollte bereits bei der Entwicklung und Evaluation berücksichtigt werden. Gesundheitliche Chancengerechtigkeit ist sowohl in der Forschung als auch bei der Ableitung von Empfehlungen und Entscheidungen mitzudenken. Offen blieben insbesondere Fragen zur Übertragbarkeit von Ergebnissen und zur Einbeziehung unterschiedlicher Wissensformen.
Für die BVPG knüpft die Diskussion an zentrale Forderungen ihrer Positionspapiere an. In ihrem Policy Paper zur Weiterentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung fordert sie die Förderung von Langzeitstudien zur Evaluation komplexer Interventionen und partizipativer Forschungsansätze sowie eine verlässliche Finanzierung zur Umsetzung und Verstetigung evidenzbasierter Maßnahmen. In ihrer Stellungnahme zum Positionspapier des Wissenschaftsrats betont sie zudem, dass Evidenzkonzepte komplexe, langfristige und kontextabhängige Wirkungen angemessen erfassen müssen. Forschung soll stärker untersuchen, welche Bedingungen Menschen gesund halten und wie sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen besser erreicht werden können.
Die leichtere Evaluierbarkeit einzelner Maßnahmen darf aus Sicht der BVPG nicht zum ausschlaggebenden Kriterium dafür werden, welche Ansätze der Prävention und Gesundheitsförderung Unterstützung erhalten. Erforderlich sind geeignete Methoden, ausreichende Forschungsressourcen und Förderbedingungen, die der Komplexität lebensweltbezogener Ansätze gerecht werden. Der Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik sollte deshalb fortgesetzt werden, um dieses differenzierte Verständnis stärker in Forschung und gesundheitspolitischen Entscheidungen zu verankern.
Lesen Sie dazu auch:
Stellungnahme der BVPG zum Positionspapier des Wissenschaftsrats (PDF).
Foto: Prof. Dr. Nicole Skoetz, Dr. Dominik Röding, Prof. Dr. Claudia Pischke, Dr. Thomas Maibaum, Dr. Susanne Jordan, Prof. Dr. Dr. Christian Apfelbacher und Dr. Gisela Nellessen-Martens (v.l.n.r.).
