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BVPG-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf „Stärkung der Öffentlichen Gesundheit”

Gesamtstrategie zu „Health in All Policies” nicht erkennbar

Zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, in dem die Errichtung des „Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin” (BIPAM) vorgesehen ist, hat die BVPG auf Aufforderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine Stellungnahme verfasst.

Bild des leeren Plenarsaals im Deutschen Bundestag
© Mirko - stock.adobe.com

 

Die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme hat die BVPG am 20. Juni 2024 vom BMG erhalten. Mit ihrer am 31. Juni abgegebenen Bewertung begründet sie ihre grundsätzlich kritische Einschätzung des vorliegenden Referentenentwurfes (PDF).

Ihre Kritikpunkte zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit formuliert die BVPG in den folgenden drei Eckpunkten:

  • Bewährte Strukturen werden beschädigt,
  • Eine Gesamtstrategie für den Health in All Policies-Ansatz ist nicht erkennbar und
  • Die Benennung des Instituts sendet ein falsches Signal.

Bewährte Strukturen werden beschädigt

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Kompetenzen des Robert Koch-Instituts (RKI) in den Bereichen Forschung, Fachkommunikation, Infektionsschutz und Biosicherheit ebenso erhalten bleiben wie die Zuständigkeit für nicht übertragbare Krankheiten, die im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten stehen. Wie bisher bleibt die Unabhängigkeit des RKI gewahrt und es bleibt in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsfrei.

Anders verhält es sich mit den Teilen des RKI, die in das neue Institut überführt werden sollen. Konkret handelt es sich um die Abteilung 2 »Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung«. Die Arbeit der Abteilung 2 des RKI ist national wie international anerkannt. Ein Herauslösen der Abteilung 2 würde dem Renommee des RKI schaden und die Kontinuität der Gesundheitsberichterstattung gefährden. Nicht zuletzt beteiligt sich beispielsweise die Bevölkerung an dem Panel, weil das RKI in der deutschen Bevölkerung ein hohes Ansehen genießt. Das bundesweite Gesundheitsmonitoring stellt eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des Health in All Policies-Ansatzes dar, weil sie wichtige Evidenz zu den Folgen von gesellschaftlichen Entwicklungen und politischem Handeln für die Gesundheit liefert.


Gesamtstrategie zum Health in All Policies-Ansatz ist nicht erkennbar

Für eine gesunde Bevölkerung muss die Beeinflussung gesundheitsförderlicher Faktoren über das Gesundheitswesen hinaus zu einer zentralen Aufgabe der Bundesregierung werden. Dazu bedarf es einer arbeitsfähigen Public Health-Struktur, die den Ansatz der Weltgesundheitsorganisation, Gesundheit in allen Politikbereichen zu verankern (Health in All Policies - HiAP), mit Leben füllt.
Im Gesetzesentwurf ist nicht erkennbar, wie föderale Strukturen berücksichtigt und die Vernetzung mit Ländern/Kommunen sichergestellt werden kann. Nicht nur weil Gesundheit Ländersache ist, sondern auch, weil ohne sie die kommunale Ebene, die nach wie vor entscheidend ist für die Förderung von (öffentlicher) Gesundheit, nicht oder nur unzureichend adressiert werden kann, ist die Beteiligung der Länder bei der Konstruktion des neuen Instituts sicherzustellen. Das neue Institut sollte deshalb aus Sicht der BVPG keine nachgeordnete Bundesbehörde sein, sondern eine gemeinschaftlich finanzierte Bund-Länder-Einrichtung werden. Sinnvoll wäre es, eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern zur Verankerung von HiAP im Institut zu entwickeln.


Bezeichnung des Bundesinstituts sendet falsches Signal

Ursprünglich sollte das neu zu gründende Institut „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit” heißen. Es wurde umbenannt in »Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)«.
Diese Institutsbezeichnung ist unverständlicherweise auch im Referentenentwurf übernommen worden und widerspricht den eigenen Zielen im Referentenentwurf des Instituts wie »der Stärkung übergreifender Ansätze«, was fächerübergreifendes multiprofessionelles Zusammenarbeiten voraussetzt. Der Name muss aus Sicht der BVPG zwingend geändert werden. Die BVPG hält den Namen »Bundesinstitut für Gesundheit - BIG« für geeignet.

Die ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden (PDF).


Empfehlungen der BVPG zum Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

Bereits im Jahr 2022 hatte die BVPG Empfehlungen zur Errichtung eines Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (PDF) erarbeitet und diese am 29. November 2022 in einer Pressemitteilung veröffentlicht.