Informationen zur Mitgliedschaft in der BVPG
Zu den Mitgliedern der BVPG gehören Bundesverbände des Gesundheitswesens (wie z. B. die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sowie Verbände der Heil- und Hilfsberufe), Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Bildungseinrichtungen und Akademien, die einen Arbeitsschwerpunkt im Bereich„Prävention und Gesundheitsförderung“ aufweisen.
Die Satzung der BVPG unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.
Über Anträge auf Mitgliedschaft in der BVPG entscheidet der Vorstand.
Dokumente zur Mitgliedschaft
Beitragsordnung (ab 1. Januar 2021)
Beitragsordnung (ab 1. Januar 2025)