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GKV-Spitzenverband

Leitfaden Prävention aktualisiert

Klimawandel ist ein wichtiges neues Querschnittsthema im neuen Leitfaden Prävention. Die sich rasant verschlechternden Umweltbedingungen machen es notwendig, Maßnahmen, die unsere Umwelt als grundlegenden Faktor für Gesundheit und gesunde Lebensbedingungen schützen, verstärkt umzusetzen.

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Um die im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und mit dem deutschen Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele einer Begrenzung des Temperaturanstiegs von 1,5 Grad bis 2030 noch erreichen zu können, braucht es eine massive Sensibilisierung und Verhaltensveränderung zugunsten des Klimaschutzes.

Der aktualisierte Leitfaden vom Dezember 2022 nimmt aus diesem Grund klimabedingte Gesundheitsrisiken als integralen Bestandteil für die Weiterentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung auf. Mit der Integration dieses Querschnittsthemas und der Ausweitung der Handlungsoptionen werden sowohl Versicherte als auch Kommunen, Akteure in den Lebenswelten und Betriebe zeitgemäß unterstützt und können dadurch ihren Beitrag für einen modernen Klima- und Gesundheitsschutz besser leisten. Mit der Integration in die förder- und bezuschussungsfähigen Leistungen der Krankenkassen nach §§ 20, 20a sowie 20b des SGB V wird die Bewältigung klimabedingter Gesundheitsrisiken maßgeblich gefördert.

Den aktuellen Leitfaden Prävention finden Sie hier.


Die Beratende Kommission, der auch die BVPG angehört, berät den GKV-Spitzenverband im Rahmen seiner Aufgaben nach § 20 Abs. 2 SGB V insbesondere hinsichtlich der Weiterentwicklung der Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000 in der jeweils geltenden Fassung (GKV-Leitfaden Prävention) unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse sowie der aus der Praxis gewonnenen Erfahrungen.