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Eckpunkte für Gesetzesinitiative verabschiedet

Gesundheitskioske bundesweit geplant

Um die niedrigschwellige Gesundheitsberatung und -versorgung sowie die Prävention in vor allem sozial benachteiligten Regionen zu stärken, plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein bundesweites Netz von Gesundheitskiosken, die in enger Kooperation mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) arbeiten sollen.

Stadtpanorama von oben
© profi - Fotolia.com

 

In Hamburg Billstedt/Horn ist 2017 der erste Gesundheitskiosk entstanden, weitere Standorte in Hamburg und im Rheinland folgten. Nun sind nach diesem Modell deutschlandweit langfristig 1.000 Gesundheitskioske geplant, um die gesundheitliche Chancengleichheit zu verbessern.

Das Initiativrecht zur Errichtung eines Kiosks soll bei den Kommunen liegen (Zielwert: 1 Gesundheitskiosk pro 80.000 Einwohner), die Finanzierung mehrheitlich über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen unter Beteiligung der Kommunen erfolgen.

Ziel der Gesetzesinitiative ist es, auf niedrigschwelliger Basis insbesondere die Menschen zu erreichen, die einen (hohen) Bedarf, aber bislang wenig oder keinen Zugang zur Gesundheitsberatung und -versorgung haben. Zudem sollen die Prävention verbessert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf gestärkt werden.


Eckpunkte für bundesweit geplanten Gesundheitskioske

Die Eckpunkte für die die Planung und Umsetzung der Gesundheitskioske sind unter anderem:

  • Gesundheitskioske bieten insbesondere in sozial benachteiligten Regionen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratung an.

  • Die Krankenkassen fördern zusammen mit den Kommunen mit Hilfe der Gesundheitskioske insbesondere die Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und bieten diesen im Bedarfsfall individuelle Beratung zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils. Ferner bieten die Krankenkassen und das „GKV-Bündnis für Gesundheit“ in den Gesundheitskiosken Informationen für Kommunen und andere interessierte Stellen über Projekte zur Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen.

  • Weitere Aufgaben sind insbesondere: Vermittlung von Leistungen der medizinischen Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung und Anleitung zu deren Inanspruchnahme; allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und sozialen Bedarfsermittlung; Koordinierung der erforderlichen Gesundheitsleistungen und Anleitung zu deren Inanspruchnahme; Unterstützung bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer Angelegenheiten; Bildung eines sektorenübergreifenden Netzwerkes; Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben wie z.B. Blutdruck und Blutzucker messen, Verbandswechsel, Wundversorgung.

  • Die Leitung bzw. das Personal des Gesundheitskiosks besteht aus examinierten Pflegefachkräften und perspektivisch aus Pflegefachkräften (Gesundheits- und Kinder- Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann) mit Heilkundekompetenz (im Sinne von community health nursing - CHN).

  • Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Förderung gesundheitsförderlicher Strukturen unterstützen die Krankenkassen über die Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“ den Aufbau der Gesundheitskioske in den Kommunen.

  • Auf die bestehenden Beratungsstrukturen der Pflegeversicherung, insbesondere die Pflegestützpunkte, soll bei Bedarf hingewiesen und ggf. dorthin vermittelt/begleitet werden. Auch die Vernetzung mit anderen Beratungs- oder Servicestellen (z.B. den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen) ist möglich. Kommunale Strukturen sind einzubeziehen, vorhandene Ressourcen und Synergien sollen sinnvoll genutzt werden (Jugendämter, Familienzentren, Integrationszentren, Ämter für Familie und Jugend, Ämter für Soziale Dienste, Koordinierungsstellen „gesundheitliche Chancengleichheit“, Stadtteil-/Quartiersmanagementbüros, Netzwerk Frühe Hilfen etc.)

  • Die Arbeit der Kioske ist zu evaluieren.