Öffentliche Förderbekanntmachung

BMG: Projektförderung zur strukturellen Stärkung des ÖGD

Die neue Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat das Ziel, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) strukturell in seiner Aufgabenvielfalt zu stärken bzw. weiterzuentwickeln. Insgesamt stehen 4,4 Mio EUR zur Förderung geeigneter Projekte zur Verfügung. Noch bis zum 21. September 2022 können Vorhaben eingereicht werden.

Arbeit am Schreibtisch
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Durch die Fördermaßnahme „Strukturelle Stärkung und Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)” des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die Erkenntnisse generieren, wie die Strukturen und Aufgaben des ÖGD inhaltlich, methodisch und/oder organisatorisch weiterentwickelt werden können. Ferner sollen die erzielten Forschungsergebnisse ermöglichen, eine Bestandsanalyse vorzunehmen, von der eine strukturelle Weiterentwicklung des ÖGD ausgehen kann.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben sollen auf den ÖGD in der Fläche übertragbar sein und einen direkten Praxisbezug aufweisen.

Die Projekte sollen in einem der folgenden thematischen Schwerpunkte verortet sein oder mehrere Schwerpunkte gleichzeitig berühren:

  • Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsfolgenabschätzung sowie Steigerung der Qualität von Daten und deren Auswertung;
  • umweltbezogener Gesundheitsschutz auf Bevölkerungsebene unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels;
  • Gesundheitsförderung und Prävention;
  • Sozialpsychiatrischer Dienst;
  • Kinder- und Jugendgesundheit einschließlich Zahngesundheit;
  • Gesundheit von vulnerablen und marginalisierten Gruppen unter Berücksichtigung des Zugangs zu Gesundheitsangeboten und der Erreichbarkeit der genannten Gruppen durch den ÖGD;
  • Umsetzung des Health in All Policies-Ansatzes im ÖGD;
  • Gesundheits- und Krisenkommunikationsstrukturen;
  • Vereinheitlichung der Aufgaben des ÖGD;
  • zukunftsfähige Strukturen des ÖGD;
  • Analyse der Rolle des ÖGD innerhalb des deutschen Gesundheitswesens unter Beachtung von Abgrenzungen und Synergien zu anderen Stakeholdern;
  • Qualitätssicherung.

Bis spätestens zum 21. September 2022 ist eine Vorhabensbeschreibung in elektronischer Form vorzulegen. In einer zweiten Stufe werden dann förmliche Förderanträge gestellt.

Welche Einrichtungen antragsberechtigt sind sowie Informationen zu den Fördervoraussetzungen können den Förderrichtlinien des BMG entnommen werden.


Zukunftsfähige Strukturen im ÖGD schaffen

Die Stärkung des ÖGD ist eines der Schwerpunkthemen der BVPG.

Ferner ist die BVPG Mitglied im Expertenbeirat des Paktes für den ÖGD.

In der 21. Statuskonferenz, die in Kooperation mit der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (AÖGW) durchgeführt wurde, widmete sich die BVPG der Thematik „Die Bedeutung des ÖGD für die kommunale Prävention und Gesundheitsförderung”.

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