Beitrag von Dr. Beate Grossmann
„Das Präventionsgesetz weiterentwickeln - mit den Eckpunkten der BVPG“
Zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes (PrävG) in der 20. Legislaturperiode hat die BVPG gemeinsam mit dem Vorstand und den Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes ein Positionspapier erarbeitet. Beate Grossmann, Geschäftsführerin der BVPG, erläutert die „Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes“.
Viele Jahre forderte die Fachwelt ein Gesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, das folgende Erfordernisse regeln sollte: Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu gestalten, Qualitätsentwicklung, Evaluation und Forschung auszubauen und auf Dauer zu stellen, die Auswirkungen sozialer Benachteiligung auf die Gesundheit vor allem durch verhältnispräventive Maßnahmen zu mildern und die für Prävention und Gesundheitsförderung bis dahin zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel deutlich zu erhöhen.
Den Vorgaben des Koalitionsvertrages vom 27. November 2013 entsprechend und unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzordnung durch das Grundgesetz trat am 17. Juli 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ – kurz Präventionsgesetz (PrävG) – nach drei gescheiterten Anläufen in den vorausgegangenen drei Legislaturperioden dann endlich in Kraft.
Es intendiert im Wesentlichen, die für Prävention und Gesundheitsförderung zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu erhöhen, Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten zu stärken sowie die betriebliche Gesundheitsförderung insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe zu intensivieren. Um das zu erreichen, wurden Vorgaben eingeführt, die die Kooperation der Sozialversicherungsträger untereinander, aber auch mit anderen Akteuren stärken sollen. Insbesondere die Krankenkassen werden in die Pflicht genommen: Sie müssen Mehrleistungen für Prävention und Gesundheitsförderung erbringen (§ 20 Abs. 6 SGB V) und ihre Leistungen in gemeinsamen kassenübergreifenden Koordinierungsstellen (§ 20b Abs. 3 SGB V) auf Landesebene in Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmensorganisationen in den Betrieben anbieten.
Seither hat sich viel getan, Prävention hat an Bedeutung gewonnen, wird umfassender interpretiert und viele Akteure haben damit begonnen, gute Ansätze und Projekte niedrigschwellig zu etablieren. Die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) teilt daher im Wesentlichen die Einschätzung der Bundesregierung zum Ersten Bericht der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) (PDF) über die grundsätzlich gute Entwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung (Erster Präventionsbericht – Bundestagsdrucksache 19/26140 vom 14.01.2021); insbesondere dahingehend, dass das Präventionsgesetz bisher zielgerichtet umgesetzt wird und einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der lebensweltlichen Prävention und Gesundheitsförderung leistet.
Für diese – nunmehr 20. – Legislaturperiode steht u. a. auch die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes an. Dies betrifft die BVPG insofern direkt, als sie laut Gesetz (§ 20e Abs. 2 SGB V) mit der Durchführung des Präventionsforums im Auftrag der NPK betraut ist.
Das in der Regel einmal jährlich in Form einer eintägigen Veranstaltung zusammenkommende Präventionsforum soll die fachliche Rückkoppelung der NPK mit der Fachöffentlichkeit ermöglichen, womit im Umkehrschluss die Mitwirkung der Fachöffentlichkeit an der Entwicklung der Nationalen Präventionsstrategie in Form einer fachlich-sachlichen Beratung der NPK gewährleistet werden soll.
Die BVPG hat daher zu Beginn des Jahres 2022 in einem intensiven Abstimmungsprozess im Vorstand und mit den 132 Mitgliedsorganisationen „Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes (PrävG) (PDF)“ formuliert und auf der Mitgliederversammlung am 10. Mai 2022 verabschiedet.
Zu den folgenden drei Punkten wird Fortentwicklungsbedarf gesehen, um die Umsetzung des PrävG noch stärker auf gesundheitsförderliche Lebenswelten (Verhältnisprävention via Setting-Ansatz) auszurichten sowie die Zusammenarbeit von Präventionsakteuren und die Bündelung zahlreicher Präventionsmaßnahmen zu intensivieren:
- Die Finanzierung von Prävention und Gesundheitsförderung dauerhaft und umfassend absichern und verlässliche Kooperationsvereinbarungen schaffen
- Die Qualität von Prävention und Gesundheitsförderung weiter verbessern
- Die Beteiligungsmöglichkeiten der Organisationen der Zivilgesellschaft intensivieren und ausweiten
So wird u. a. empfohlen, Präventionsleistungen innovativ, digital und barrierefrei auszubauen sowie solche Leistungen zu stärken, die an strukturellen Rahmenbedingungen ansetzen. Zudem sollte die NPK um Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft erweitert und die Beratungsfunktion des Präventionsforums aufgewertet und verbindlicher gestaltet werden.
Durch das BVPG-Eckpunktepapier werden also insbesondere die zwar kompetenzrechtlich erklärbare, aber nicht befriedigende einseitige Verteilung der finanziellen Lasten auf die Schultern der gesetzlichen Krankenversicherung, die nur ansatzweise gelungene Gestaltung eines ressortübergreifenden Ansatzes und eine im Prinzip eher schwache Konstruktion von verbindlicher Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten adressiert.
Festzuhalten bleibt damit grundsätzlich, dass für die Umsetzung eines nachhaltigen gesamtgesellschaftlichen Ansatzes ein anderes Präventionsgesetz notwendig wäre, das das Zusammenwirken aller relevanten Akteure – auch der Landes- und kommunalen Ebene – sowie deren finanzielle (Mit-)Verantwortung regelt. Voraussetzung für ein solches Gesetz wäre die Zustimmung im Bundesrat – oder aber die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes müsste weitergehend sein als bisher.
Es gilt also, den weiteren Verlauf der Umsetzung des Präventionsgesetzes kritisch-konstruktiv zu begleiten. Dieser anspruchsvollen Aufgabe stellt sich die BVPG gerne.
Lesen Sie dazu auch:
Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt Gesundheitskompetenz: Interview mit Prof. Dr. Jürgen Pelikan, Leiter der internationalen Gesundheitskompetenz-Studie HLS19.
Informationen zu den Aufgaben und Zielen der BVPG finden Sie hier.
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Dr. Beate Grossmann | Seit 2016 Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG). Zuvor war sie dort als stellvertretende Geschäftsführerin, wissenschaftliche Referentin und Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Frau Dr. Grossmann ist Mitglied in nationalen Gremien, Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und angefragt für vielfältige Beratungs-, Gutachtens-, Vortrags- und Moderationstätigkeiten.