Gemeinsame Initiative
Rezept für Bewegung: Angebot in vielen Bundesländern
Das „Rezept für Bewegung“ ist eine Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB), der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V. (DGSP) — Mitgliedsorganisationen der BVPG. Die freiwillige ärztliche Leistung, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist, wird bereits in 14 Bundesländern angeboten.
Bewegungsmangel ist in Deutschland in allen Altersgruppen weit verbreitet. „Bewegungsförderung ist zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (non-communicable diseases, NCDs) dringend notwendig“ — so lautete das Fazit der BVPG-Statuskonferenz „Bewegung und Bewegungsförderung“.
Über das „Rezept für Bewegung“ können Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten auf dem Weg zu regelmäßiger Bewegung und aktiver Lebensführung unterstützen.
14 Bundesländer nehmen an der Initiative teil
Zielgruppe des „Rezeptes für Bewegung“ sind sowohl Patientinnen und Patienten ohne akute Erkrankungen als auch diejenigen mit besonderen gesundheitlichen Vorbelastungen. Auf dem zweiseitigen Rezeptformular kann eine konkrete Trainingsempfehlung wie beispielsweise „Herz-/Kreislauf“, „Haltungs- und Bewegungssystem“ oder auch „ Stressbewältigung und Entspannung“ vorgenommen werden. Die genannte Trainingsempfehlung kann zudem um individuelle Hinweise an die Übungsleitung ergänzt werden.
Bewegungsangebote, die mit dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ zertifiziert sind und über Sportvereine angeboten werden, werden von den meisten Krankenkassen gefördert.
Das „Rezept für Bewegung“ wird bereits in 14 Bundesländern eingesetzt (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen).
Weitere Informationen zum „Rezept für Bewegung“ finden Sie hier.