Populationsbezogene Versorgung verbessern
Versorgungskonzept „Gesundheitskiosk“ gewinnt an Bedeutung
Der Gesundheitskiosk in den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn soll Teil der Regelversorgung werden — so lautet die Empfehlung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage der Projektergebnisse. Auch im Rheinland eröffnet der erste Gesundheitskiosk im April 2022 seine Türen.
Er stellt als Zentrum eines regionalen, integrierten Gesundheitsnetzwerks mit Fokus auf Prävention, Gesundheitsförderung und -versorgung die organisatorische Schnittstelle zwischen der medizinischen Versorgung und dem Sozialraum dar. Die Gesundheitsförderung durch Stärkung der individuellen Gesundheitskompetenz von Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Stadtteile spielt in der Arbeit des Gesundheitskiosks dabei eine ebenso große Rolle wie die Entlastung der Ärztinnen und Ärzte sowie die langfristige Ausgabenreduzierung der Krankenkassen.
Bürgerinnen und Bürger erhalten im Gesundheitskiosk
- qualifizierte und mehrsprachige Beratung in sozialen und medizinischen Fragen,
- Schulungen zu Gesundheitsthemen und
- passgenaue Unterstützungsangebote des Sozial- und Gesundheitswesens.
Beim Gesundheitskiosk Billstedt/Horn arbeiten Sozialversicherungsträger sowie weitere Partner (z. B. OptiMedis AG) zusammen.
G-BA: Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung
Die Ergebnisse des Projekts „INVEST Billstedt/Horn — Hamburg Billstedt/Horn als Prototyp für eine integrierte gesundheitliche Vollversorgung in deprivierten großstädtischen Regionen“, aus welchem der Gesundheitskiosk hervorgegangen ist, zeigen das Potenzial des Gesundheitskiosk-Ansatzes, die Gesundheitsversorgung in sozial benachteiligten Stadtteilen und Kommunen zu ergänzen.
Aus diesem Grund hat sich der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür ausgesprochen, die Ergebnisse aus der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung zu übernehmen. In der Erklärung des G-BA heißt es dazu: „Daher empfiehlt der Innovationsausschuss eine Überführung von Ansätzen der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung und leitet die Projektergebnisse beispielsweise an die Gesundheits- und Sozialministerien der Länder weiter. Die Ergebnisse erhält auch das Bundesministerium für Gesundheit, damit die Erkenntnisse bei der Umsetzung der Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag, niederschwellige Beratungsangebote in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen zu errichten, berücksichtigt werden können.“
Gesundheitskiosk im Rheinland öffnet im April 2022
Auch im rheinländischen Aachen eröffnen die Städte Region Aachen und die AOK Rheinland/Hamburg nach dem Vorbild aus Hamburg den ersten Gesundheitskiosk.