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Sachverständigengutachten „Digitalisierung für Gesundheit“

Digitalisierung im Dienste der Gesundheit

Der Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen kann Leben retten – so heißt es im Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“, das der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 24. März 2021 vorgelegt hat.

Stethoskop und Tablet Digtalisierung
© ra2 studio - Fotolia.com

 

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen – kurz Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) – sieht in der Digitalisierung große Chancen für eine verbesserte und gezieltere Gesundheitsversorgung. Forschung, Prävention, Diagnostik und Therapie sind angewiesen auf das Sammeln von Gesundheitsdaten, z. B. in einer elektronischen Patientenakte (ePA), um die Gesundheitsversorgung gezielt verbessern zu können.

Datenschutz müsse als Teil, nicht als Gegenteil von Patientenschutz verstanden werden. Der Rat wirbt deshalb dafür, die Möglichkeiten der Datenschutzgrundverordnung im Sinne besserer Gesundheitsversorgung der Menschen zu nutzen – wie es andere EU-Mitgliedstaaten (z. B. Dänemark, Finnland, Estland und Österreich) in unterschiedlicher Ausgestaltung bereits tun.


Empfehlungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der SVR gibt in seinem Gutachten konkrete Empfehlungen zur „patientenwohldienlichen Ausgestaltung“ der ePA ebenso wie zur treuhänderisch kontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung.

Der Rat empfiehlt, die digitale Gesundheitskompetenz aller Menschen in Deutschland zu fördern. Ziel ist, den Menschen die Teilhabe an digitalen Gesundheitsangeboten und Gesundheitsanwendungen zu ermöglichen, damit sie die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitsbereich nutzen können. Aber auch die Angehörigen der Heilberufe benötigen eine gute digitale Gesundheitskompetenz, um z. B. digitale Angebote wie die ePA aktiv zu nutzen, sie zielgerichtet im Rahmen der gemeinsamen Entscheidungsfindung einzusetzen und an deren Weiterentwicklung mitzuwirken.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist ein unabhängiges Gremium wissenschaftlicher Politikberatung mit dem gesetzlichen Auftrag nach § 142 SGB V, „Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen“. Mit dem vorgelegten Gutachten erfüllt der Rat die Aufgabe, Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Das Gutachten wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und am 17. Juni 2021 im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert.


Hier ist das gesamte Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ abrufbar. Das Gutachten wird demnächst auch im Buchhandel erscheinen.