Weiterentwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung

Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Präventionsbericht

Im Jahr 2019 ist der erste trägerübergreifende Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) erschienen. Der Bericht dokumentiert und evaluiert den aktuellen Stand der Umsetzung des Präventionsgesetzes. Die Bundesregierung hat zu diesem Bericht und damit zum Umsetzungstand des Präventionsgesetzes eine Stellungnahme veröffentlicht und nennt Weiterentwicklungsbedarfe im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung.

Der Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) ist, neben den Bundesrahmenempfehlungen der NPK, die zweite Säule der gemeinsamen nationalen Präventionsstrategie.

Die NPK hat 2019 den ersten trägerübergreifenden Präventionsbericht veröffentlicht. Damit liegt erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in Deutschland vor.

Mit der Stellungnahme bewertet die Bundesregierung nun, „ob und inwieweit die mit dem Präventionsgesetz geschaffenen Regelungen zur Erreichung der Ziele des Präventionsgesetzes beigetragen haben.” Außerdem gibt die Bundesregierung Empfehlungen, die zur Weiterentwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung beitragen. Bei der Bewertung des Präventionsgesetzes berücksichtigt die Bundesregierung, neben dem Berichtsjahr 2017 des Präventionsberichts, weitere Erfahrungen und Erkenntnisse über die Entwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung über das Jahr 2017 hinaus – das bezieht auch die gegenwärtigen Entwicklungen in Bezug auf die Corona-Pandemie mit ein.


Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung

Die Bundesregierung bewertet die Umsetzung der mit dem Präventionsgesetz vorgenommenen Regelungen zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere in den Lebenswelten als erfolgreich. In den Bereichen nationale Präventionsstrategie, Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten, Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt, verhaltensbezogene Prävention, Qualitätssicherung, Evaluation und Evidenz sowie Methodik der Berichterstattung gibt sie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des jeweiligen Bereichs:

Zur Stärkung der nationalen Präventionsstrategie schlägt die Bundesregierung u. a. vor, den politikfeldübergreifenden Ansatz (Health in All Policies; HiAP) in der NPK zu intensivieren und die Verbindlichkeit der nationalen Präventionsstrategie für weitere Präventionsakteure auch außerhalb der Sozialversicherung zu schaffen. Weiterhin empfiehlt sie eine Aufwertung des Präventionsforums. Dies soll durch die Schaffung einer tragfähigen ganzjährigen Arbeitsstruktur geschehen, in die die maßgeblichen Organisationen und Verbände in vor- und nachbereitende Arbeitsgruppen eingebunden werden.

In der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung sieht die Bundesregierung u. a. darin Bedarf, die kommunale Gesundheitsförderung mit der Unterstützung der Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und weiteren Verantwortungsträgern zu intensivieren.

Bei der Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt sieht die Bundesregierung u. a. darin Entwicklungsbedarf, die Beratung und Unterstützung der Unternehmen zu verbessern. Das soll durch die Schaffung von Anreizen zur Intensivierung der Zusammenarbeit der regionalen Koordinierungsstellen der Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung mit den maßgeblichen Verbänden der Träger der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geschehen.

Die individuelle verhaltensbezogene Prävention soll dahingehend fortentwickelt werden, dass die ärztlichen Präventionsempfehlungen zukünftig stärker genutzt werden sollen – das schließt eine verbesserte Information der Ärzteschaft und der Versicherten ein. Außerdem soll der „GKV-Leitfaden Prävention” um konkrete Kriterien zu den an Eltern von Kleinkindern sowie Schwangere gerichteten Präventionsmaßnahmen ergänzt werden und entsprechende Leistungsangebote entwickelt werden.

Bei der Qualitätssicherung, der Evaluation und der Evidenz sieht die Bundesregierung u. a. darin Bedarf, Kriterien zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie ein Evaluationskonzept für die nationale Präventionsstrategie zu entwickeln.

Auch in der Methodik der Berichtserstattung sieht die Bundesregierung Fortentwicklungsbedarf: So empfiehlt sie, die Erweiterung der Darstellung der Entwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.

Hier finden Sie die gesamte Stellungnahme der Bundesregierung mit allen Empfehlungen. Die Empfehlungen werden in Kurz-Resümees zusammengefasst (PDF).


Präventionsforum

Die BVPG begrüßt die in der Stellungnahme der Bundesregierung angestrebte Aufwertung des Präventionsforums. Im Auftrag der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) und des Verbands der Privaten Krankenversicherung wird das Präventionsforum von der BVPG durchgeführt – im Januar 2021 ist die Dokumentation des 5. Präventionsforums erschienen.

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