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GKV-Bündnis für Gesundheit

Kommunales Förderprogramm optimiert und fortgesetzt

Das GKV-Bündnis für Gesundheit setzt das 2019 gestartete Programm zur Prävention und Gesundheitsförderung in den Kommunen auch 2021 fort. Im Fokus des Förderprogramms stehen vulnerable Bevölkerungsgruppen, wie Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten/psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Behinderungen. Zudem wurde das Antragsverfahren für Kommunen vereinfacht.

Kleiner Junge auf Klettergerüst
© ccvision.de

 

Gesundheitsförderliche Verhältnisse in kommunalen Lebenswelten wie Schulen oder Senioreneinrichtungen schaffen sowie die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger stärken – durch die Fortsetzung des Förderungsprogramms des GKV-Bündnisses soll dies auch zukünftig gesichert werden. Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit startete 2019 mit zwei Angeboten: „Kommunaler Strukturaufbau” und „Zielgruppenspezifische Interventionen” – letzteres wird 2021 fortgesetzt.

Durch die Förderung soll zudem die Vernetzung und Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden oder Nachbarschaftseinrichtungen vor Ort gestärkt werden.


Zwei Anträge pro Jahr und vereinfachtes Antragsverfahren

Kommunen können pro Jahr maximal zwei Anträge stellen und bis zu vier Jahre mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Die Anträge können bis zum 31.12.2021 im zuständigen Programmbüro eingereicht werden. Besonders Menschen in belastenden Lebenssituationen sollen durch die gesundheitsförderlichen Angebote erreicht werden. Dazu zählen folgende fünf Hauptzielgruppen:

  • alleinerziehende Menschen,
  • Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen,
  • ältere Menschen,
  • sowie Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien.

Es können auch weitere Zielgruppen adressiert werden: das Programmbüro in Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat die Zielgruppe der pflegenden Angehörigen aufgenommen.

Wie auch auf dem fünften Präventionsforum gefordert, wurde das Antragsverfahren für die Kommunen vereinfacht und soll so mehr Kommunen ermöglichen, eine Förderung zu erhalten. Um das zu erreichen, wurden Antragsunterlagen verschlankt: so entfällt z. B. die Erstellung eines ausführlichen Zeitplans. Eine Antragsbroschüre gibt Kommunen zusätzlich Hilfestellung für die Erstellung der Projektskizze und führt Beispiele auf. Auch an der Einbringung von Eigenleistung seitens der Kommunen gibt es Anpassungen: der Eigenanteil für Kommunen hat sich verringert und liegt jetzt bei 20 Prozent. Des Weiteren besteht folgende Sonderregelung: Es können nun auch Gemeinden und kreisangehörige Städte einen Antrag stellen.

Zur Klärung der Antragsberechtigung wird empfohlen, frühzeitig mit dem zuständigen Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Kontakt zu treten. In jedem Bundesland stehen den Kommunen beratende Programmbüros zur Seite – hier finden Sie eine Übersicht der Kontaktdaten der Programmbüros in Deutschland.

Kommunale Gesundheitsförderung ist gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie für die gesamte Bevölkerung von großer Bedeutung. Durch die Vereinfachung des Antragsverfahrens soll den Kommunen der Zugang zur Förderung von Projekten der Prävention und Gesundheitsförderung erleichtert werden.

Zur gesamten Förderbekanntmachung des GKV-Bündnisses für Gesundheit gelangen Sie hier (PDF).

Die Antragsbroschüre mit Ausfüllhilfen zum Förderantrag finden Sie hier (PDF).

Was ist das GKV-Bündnis für Gesundheit? Erfahren Sie hier mehr.

Auch das KOMBINE-Folgeprojekt VERBUND (Verbreitung und kooperative Umsetzung kommunaler Bewegungsförderung) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit gefördert. Eine Bewerbung als Modellkommune ist noch bis zum 26.02.2021 möglich – erfahren Sie hier mehr darüber.