Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung
Präventionsbericht 2020 des GKV-Spitzenverbandes erschienen
Im Präventionsbericht 2020 wird neben Ausgaben und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2019 auch über Highlights zur Umsetzung des Präventionsgesetzes berichtet. Neu im Präventionsbericht ist ein Sonderteil zur Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege.
Der jährliche erscheinende Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) weist auch in diesem Jahr die Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), die nichtbetrieblichen Lebenswelten (Schulen, Kitas, etc.) und in der Pflege aus.
In nichtbetrieblichen Lebenswelten gaben die Krankenkassen 166 Mio. Euro aus. Die Anzahl erreichter Settings ist gestiegen: 2019 wurden 45.077 Settings erreicht, 2018 lag die Anzahl erreichter Lebenswelten bei 42.191. In der BGF beliefen sich die Ausgaben auf 240 Mio. Euro. Für die verhaltensbezogene Prävention, also Kurse für Versicherte, haben die Krankenkassen rund 225 Mio. Euro verausgabt. Die Krankenkassen haben in allen drei Bereichen ihren gesetzlich vorgeschriebenen Richtwert leicht überstiegen.
Im Kapitel "Highlights zur Umsetzung des Präventionsgesetzes" geht es u.a. um die neuen Aufgaben der Nationalen Präventionskonferenz (NPK): Prävention und Gesundheitsförderung für Beschäftigte in der Pflege sowie Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern rücken in den Fokus der Arbeit der NPK-Träger. Im Rahmen der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen, ressortübergreifenden Konzertierten Aktion Pflege (KAP) "wurden die NPK-Träger u.a. aufgefordert, die zielgruppenspezifische Prävention und Gesundheitsförderung für beruflich Pflegende, insbesondere für Beschäftigte von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, als einen Schwerpunkt für die Jahre 2020 bis 2023 zu vereinbaren." Im zweiten Präventionsbericht, der 2023 von der NPK vorgelegt wird, soll über die Umsetzung und die Ergebnisse berichtet werden.
Darüber hinaus wird in diesem Kapitel der Stand und die Weiterführung des Kommunalen Förderprogramms "Kommunaler Strukturaufbau" des GKV-Bündnisses für Gesundheit berichtet.
Zur Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie wurden in allen Bundesländern Landesrahmenvereinbarungen (LVR) abgeschlossen. Um einen Einblick in Aktivitäten und Projekte im Rahmen der jeweiligen LRV zu erhalten, wird aus jedem Land ein Praxisbeispiele vorgestellt, z.B. das Projekt "Stark durch Bewegung" aus Bayern - eine Maßnahme zur geschlechtersensiblen Gesundheitsförderung, durchgeführt in Augsburg.
Sonderteil: Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege
Erstmals enthält der Präventionsbericht einen Sonderteil zur Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege. Dieser Sonderteil resultiert aus der im Jahr 2019 gestarteten Konzertierten Aktion Pflege (KAP).Für zunächst fünf Jahre ist dieser Sonderteil mit Informationen zur BGF für beruflich Pflegende im Präventionsbericht vorgesehen. Die Auswertung erster Befunde aus der BGF- und Pflegestatistik des Medizinischen Dienstes (MDS) zeigt: Im Jahr 2019 konnten die Verzahnung von BGF für in Pflegeeinrichtungen Beschäftigte und Präventionsmaßnahmen für Pflegebedürftige in 66 von 645 Pflegeheimen realisiert werden.
Die Ausgaben der Pflegekassen in stationären Pflegeeinrichtungen beliefen sich 2019 auf 17,6 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurden diese Ausgaben nahezu verdoppelt (2018: 9,9 Mio. Euro).
Ausblick: Verstärkung digitaler Lösungen
Um Menschen auch in pandemischen Zeiten mit Angeboten zur Prävention und Gesundheitsförderung zu erreichen, müssen zukünftig verstärkt digitale Wege gegangen werden. Im Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenkassen wird es dazu 2021 ein eigenes Kapitel geben, das den Rahmen für eine wirkungsvolle digitale Prävention und Gesundheitsförderung setzt.
Zwar liege der derzeitige gesellschafts- und gesundheitspolitische Fokus auf der Prävention übertragbarer Krankheiten - die Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (noncommunicable diseases, NCDs) wie Diabetes oder Adipositas bleibe jedoch nach wie vor eine gesellschaftliche Herausforderung, für die die Pflege- und Krankenkassen weiterhin ihren Beitrag leisten.