COVID-19-Impfungen

Verständigung auf gemeinsames Vorgehen

Bund und Länder haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei Impfungen gegen COVID-19 verständigt. Ihr Beschluss sieht vor, dass der Bund die Impfstoffe beschafft und finanziert und die Länder Impfzentren einrichten. Die Kosten der einzurichtenden Impfzentren wollen sich Bund und Länder teilen.

Der Beschluss von Bund und Ländern macht ferner Aussagen zum Transport der Impfstoffe, zur Terminvergabe und zu "mobilen Impfteams". 

Auf die Frage, wer dann vorrangig gegen COVID-19 geimpft werden soll, haben die Ständige Impfkommission (STIKO), der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Danach sollen im ersten Schritt jene Personen geimpft werden, "die aufgrund ihres Alters oder vorbelasteten Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben". Hier finden Sie das gemeinsame Positionspapier "Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden?" (PDF).

Und was gewährleistet sein muss, um die Bevölkerung in Deutschland nach einheitlichen Standards gegen COVID-19 zu impfen und die Impfstoffe im Zuge der breiten Anwendung zeitnah zu evaluieren, legt die "Nationale Impfstrategie COVID-19" des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dar. Einen Überblick zu dieser Impfstrategie (Stand 06.11.2020) finden Sie hier (PDF).

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zum gemeinsamen Vorgehen bei Impfungen gegen Covid-19 sowie zu einen weiterführenden Link zum Download des GMK Pakts zu COVID-19-Impfungen.

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