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Alkoholprävention

Kommunales Präventionsprogramm „HaLT - Hart am LimiT“

Das kommunale Alkoholpräventionsprogramm für Kinder und Jugendliche „HaLT - Hart am LimiT“ wird bis Ende 2022 vom GKV-Bündnis für Gesundheit mit mehr als fünf Millionen Euro pro Jahr finanziell unterstützt.

Volles Bierglas
© Roman Sigaev - Fotolia.com

 

Die Öffentlichkeit für das Thema „riskanter Alkoholkonsum im Jugendalter“ sensibilisieren, über Gefahren von Alkoholkonsum aufklären, Jugendliche und Familien beraten, Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Lehrkräfte, Gastronomiepersonal, etc.) durchführen - das sind die zentralen Handlungsfelder des Alkoholpräventionsprogramms „HaLT - Hart am LimiT“. Dadurch können Jugendliche durch die hohe Effizienz und Reichweite des Programms frühzeitig und niederschwellig erreicht werden. HaLT besteht aus zwei Teilen: HaLT-reaktiv (verhaltenspräventiver Ansatz) und HaLT-proaktiv (verhältnispräventiver Ansatz).

Heute gibt es rund 160 Standorte in Deutschland und HaLT-Landeskoordinationen in 14 Bundesländern. Das HaLT-Programm wurde bereits 2002 vom Suchtpräventionszentrum Villa Schöpflin gGmbH entwickelt und im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Bisher bezuschussten die gesetzlichen Krankenkassen die Programmteile, die auf individueller Ebene ansetzen (HaLT-reaktiv). Die Krankenkassen im GKV-Bündnis für Gesundheit haben ihre Förderung 2020 ausgeweitet und unterstützen nun auch alkoholpräventive Maßnahmen in den Kommunen (HaLT-proaktiv). Die finanzielle Förderung von 2020 bis 2022 umfasst jährlich mehr als fünf Millionen Euro. Durch die Förderung u.a. der Landeskoordination und der HaLT-Standorte trägt das GKV-Bündnis für Gesundheit zu einer qualitätsgesicherten Alkoholprävention in Kommunen bei.

Auf der Internetseite des GKV-Bündnisses für Gesundheit finden Sie weitere Informationen zur Unterstützung und Weiterentwicklung von „HaLT - Hart am LimiT“.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen des Programms „HaLT - Hart am LimiT“.