Kommunale Suchtprävention

Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ruft im Rahmen des 8. Bundeswettbewerbs „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ Gemeinden, Kreise und Städte auf, bis zum 15.01.2020 ihre Konzepte einzureichen.

Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, führt gemeinsam mit der BZgA diesen Wettbewerb durch und erhält Unterstützung von den kommunalen Spitzenverbänden und dem GKV-Spitzenverband. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist mit der Betreuung des Wettbewerbs beauftragt.

Durch den Wettbewerb sollen effektive Projekte und Maßnahmen aller Bereiche der kommunalen Suchtprävention gesucht, ausgezeichnet und dadurch in Deutschland bekannt gemacht werden. Dabei geht es um Maßnahmen und Projekte zur Prävention stoffgebundener Süchte (z.B. Tabak, Alkohol, synthetische Drogen), zur Prävention nicht stoffgebundener Süchte (z.B. pathologisches Glücksspiel oder exzessive Internetnutzung) sowie zur suchtübergreifenden Prävention (z.B. Aufbau von glücksspielbezogenen Kenntnissen).

Im Juni 2020 werden in Berlin die Gewinnerprojekte mit einem Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro ausgezeichnet. Zusätzlich werden 20.000 Euro vom GKV-Spitzenverband für einen Sonderpreis vergeben, der sich an innovative kommunale Angebote für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien richtet. Teilnahmeberechtigt sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie Kommunalverbände und Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Auf der Seite des Difu stehen die Anmeldeunterlagen mit weiteren Informationen zum Download bereit.

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