Kinderrechte
Status Quo nach 30 Jahren Kinderrechte
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hat 1989 die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) verabschiedet. Erstmals sind damit Kinderrechte verankert worden und die KRK stellt somit das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Kinder dar. In Deutschland sieht die Bundesregierung 30 Jahre danach die Verankerung der Kinder-rechte im Grundgesetz vor.
Bereits 1991, mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), 2012 mit dem Bundeskinderschutzgesetz oder 2013 mit der Ergänzung des Baugesetzbuches, wurden Forderungen der KRK in Deutschland umgesetzt. Dadurch ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach und nach gestärkt worden. Einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des Bundeskinderschutzgesetzes haben dabei die Erkenntnisse des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" geleistet.
Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Ebene der Länder und Kommunen lassen sich heute in den Verfassungen Kinderrechte finden oder eine gesetzliche Hervorhebung des besonderen Schutzes des Kindes.
Dass sich jedoch das Kindeswohl (Art. 3 der KRK) politisch noch nicht vollends in Deutschland manifestiert hat, zeigt die (noch) fehlende Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Dies soll sich jetzt ändern: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Sommer 2018 eingerichtet wurde, hat nun nach sieben Sitzungen einen Vorschlag zur Grundgesetzänderung vorgelegt. Der Bericht der Kommission enthält Formulierungen, wie die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden können.