Datenethikkommission legt Gutachten vor
Datenethikkommission hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben
Am 23. Oktober 2019 hat die Datenethikkommission (DEK) ihr Gutachten zum künftigen Umgang mit Datenpolitik, Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitaler Innovationen an die zuständigen Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat sowie der Justiz und für Verbraucherschutz übergeben.
Im September 2018 hat die Datenethikkommission, die aus 16 Mitgliedern aus den Bereichen Technik, Ethik und Recht besteht und sich als unabhängiges und eigenverantwortliches Expertengremium versteht, von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, sich mit Fragen zum Umgang mit Daten, Algorithmen und Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen und hierzu binnen eines Jahres ethische Leitlinien und rechtliche Handlungsempfehlungen sowie Regulierungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Anhand von Leitfragen der Bundesregierung hat die Kommission einen 240 Seiten umfassenden Bericht erstellt und darin die 75 wichtigsten Empfehlungen, die sich auf den Umgang mit Daten und algorithmische Systeme beziehen, formuliert.
Personenbezogene Daten schützen
Die Kommission empfiehlt die Entwicklung von Standards für eine datenschutzkonforme Nutzung von Daten. Sie sollen Klarheit für den Umgang mit personenbezogenen Daten, Daten in der Wirtschaft und Forschungsdaten nach ethisch geleiteten Gesichtspunkten schaffen. Ein ethisch vertretbarer Umgang mit Daten bedeutet, dass zum Beispiel die wirtschaftlichen Interessen in ein angemessenes Verhältnis zu den Persönlichkeitsrechten der Bürgerinnen und Bürger gebracht werden müssen. Weiterhin fordert die Kommission beispielsweise, Maßnahmen gegen ethisch nicht vertretbare Datennutzungen (wie Totalüberwachung oder Eingriffe in die Privatsphäre) mit geltenden Gesetzen richtig und konsequent entgegenzuwirken.
Bessere Kontrolle für algorithmische Systeme
Algorithmische Systeme sollten besser kontrolliert werden. Dies könnte nach Ansicht der Kommission eine Aufsichtsbehörde auf Bundesebene übernehmen. Gleichzeitig schlägt sie eine EU-Verordnung für Algorithmen vor. Betreiber von Algorithmen sollten gewisse Pflichten hinsichtlich der Kennzeichnung und der Informations- und Zugangsrechte erfüllen. Weiterhin empfiehlt sie, Algorithmen nach "Schädigungspotenzial" in fünf Stufen einzuteilen. So könnten etwa Anwendungen mit einem gewissen Schädigungspotenzial einer Transparenzpflicht oder anderen Kontrollverfahren unterstellt werden, hingegen Anwendungen mit unvertretbarem Schädigungspotenzial (Stufe 5) müssten verboten werden.