Gesundheits-Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen als Kassenleistung

Mit dem „Digitale Versorgungs-Gesetz“ (DVG) schafft das Gesundheitsministerium die Voraussetzungen dafür, dass die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Mit dem DVG können voraussichtlich ab Anfang 2020 Ärztinnen und Ärzte Gesundheits-Apps auf Rezept verschreiben. Allerdings bezieht sich dies nur auf Gesundheits-Apps der niedrigen Risikoklasse. Diese Apps sind dazu bestimmt, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer "die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen" zu unterstützen (§3 Medizinproduktegesetz).

Welche Apps diese Voraussetzung erfüllen und in das Verzeichnis erstattungsfähiger Apps aufgenommen werden, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entscheiden. Das BfArM entwickelt ein entsprechendes Verfahren, um die Sicherheit, den Datenschutz, die Qualität, Evidenz und Nutzerfreundlichkeit zu prüfen.

Welche Erwartungen mit digitalen Gesundheitsanwendungen in der Prävention und Gesundheitsförderung verbunden sind und welche Chancen und Risiken sie bieten - damit beschäftigt sich auch die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) in ihrer Statuskonferenz am 5. Dezember in Berlin.

Verantwortliche aus der Prävention und Gesundheitsförderung, die mit der Entwicklung, Planung und Implementierung von mHealth-Angeboten befasst sind, erhalten die Möglichkeit, sich über Potentiale und Herausforderungen von mHealth auszutauschen und über ethische bzw. gesellschaftliche Fragen zu diskutieren.

Weitere Informationen zur Statuskonferenz, zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Cookie löschen