Vermeidung von frühkindlicher Karies

Neue Leistungen für Kleinkinder ab 1. Juli 2019

Für gesetzlich versicherte Kleinkinder ab dem 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt beschlossen.

Kleinkind lacht
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Die drei neuen zahnärztlichen Untersuchungen zur Prävention von frühkindlicher Karies beinhalten eine eingehende Untersuchung des Kindes, eine Beratung der Eltern sowie eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Außerdem besteht zweimal je Kalenderhalbjahr ein Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack. Die Neufassung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten tritt frühestens am 1. Juli 2019 in Kraft.


Karies-Prävention von Anfang an

Die geplanten Maßnahmen sollen ein gutes Gesundheitsverhalten schulen und zur Prävention von Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und entsprechenden Folgeerkrankungen insbesondere bei vulnerablen Zielgruppen beitragen. Ferner sind die drei neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zeitlich auf die U-Untersuchungen beim Kinderarzt abgestimmt. Für ältere Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr besteht weiterhin unverändert Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Der sogenannte "Nuckelflaschenkaries" zählt zu den häufigsten Erkrankungen im Vorschulalter: Ursachen für die Entstehung sind vor allem eine häufige Gabe von zucker- und säurehaltigen Getränken in Kombination mit unzureichender Mundhygiene. Mit dem Präventionsgesetz von 2015 hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zur Vermeidung von frühkindlicher Karies auszugestalten.

Die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. ist Mitglied im Aktionskreis und Arbeitsstab "Tag der Zahngesundheit". Der Tag der Zahngesundheit findet jährlich am 25. September statt.

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