Check-Up: Nun auch für Versicherte ab 18 Jahren

Ab 2019: Gesundheits-Check-Up bereits ab 18 Jahren und mehr Beratung durch den Arzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren künftig einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung haben, allerdings nur einmal in diesem Zeitraum.

Änderungen gibt es auch für die Versicherten ab 35 Jahren. Sie können künftig alle drei Jahre einen Gesundheits-Check-Up durchführen lassen, bisher war dies alle zwei Jahre möglich.

Und es gibt auch mehr Leistungen: Ab 2019 wird ein vollständiges Lipidprofil erstellt, bei dem Gesamtcholesterin, LDL-/HDL-Cholesterin und Triglyceride bestimmt werden.

Neu ist auch der gezielte Ansatz, dass alle Untersuchten durch die Beratung des Arztes motiviert werden sollen, mehr für ihre Gesundheit zu tun.

Beispielsweise soll eine Impfanamnese mit anschließender Beratung durchgeführt werden.

Um kardiovaskuläre Risiken systematisch zu erfassen, sollen ab nächstem Jahr sogenannte "Risk-Charts" eingesetzt werden. Mithilfe der Charts soll eine verbesserte Identifikation von Risikopatienten erfolgen und die Primärprävention von Herz-Kreislauf-Krankheiten gefördert werden. Abhängig vom Befund schließt sich eine ärztliche Beratung an.

Patienten mit onkologischen Erkrankungen innerhalb der Familie werden über das möglicherweise erhöhte Krankheitsrisiko aufgeklärt und über Untersuchungsangebote zur Krebsfrüherkennung informiert.

Weitere Infos zum "Check-up 18" gibt es hier.

Autor/in

Miliana Sohn

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