Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Prävention am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung als Basis wirksamer Maßnahmen
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) hat in ihrer aktuellen Stellungnahme "11 Thesen zur Gefährdungsbeurteilung" veröffentlicht, die für die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Orientierung bietet.
Mit der Gefährdungsbeurteilung werden im Arbeitsschutz Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten ermittelt, sowohl in physischer, biologischer, chemischer als auch psycho-sozialer Form.
Sie liegt, so das Arbeitsschutzgesetz, im Verantwortungsbereich der Arbeitgeber und ist sowohl für privatwirtschaftliche Unternehmen als auch für Einrichtungen der öffentlichen Hand verpflichtend.
Ohne Gefährdungsbeurteilung können keine wirksamen Maßnahmen zur Prävention abgeleitet und umgesetzt werden.
Die gesamte Stellungnahme "11 Thesen zur Gefährdungsbeurteilung" finden Sie hier (PDF).