Bundesrahmenempfehlungen überarbeitet

NPK schreibt Bundesrahmenempfehlungen fort

Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen für Erwerbstätige und arbeitslose Menschen sollen künftig gestärkt werden. Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat nun die entsprechend weiterentwickelten Bundesrahmenempfehlungen veröffentlicht.

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Die beteiligten Institutionen aus dem Gesundheitswesen sollen die Zusammenarbeit untereinander und auch mit den Betrieben gezielt stärken. Im Fokus der Maßnahmen stehen dabei die psychische Gesundheit und Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Außerdem setzt sich die NPK dafür ein, dass auch für arbeitslose Menschen mehr niedrigschwellige Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen angeboten werden.

"Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Krankheiten sind wesentliche Gründe für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung", sagt der amtierende Vorsitzende der NPK und stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Walter Eichendorf. "Arbeitsbedingte Belastungen können das Erkrankungsrisiko erhöhen. Dem wollen wir gemeinsam entgegenwirken."

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, ergänzt: "Nachhaltig können Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung nur dann wirken, wenn alle verantwortlichen Partner gemeinsam in Steuerung und Vernetzung investieren und an einem Strang ziehen. Dies gilt nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in den Kommunen."

Die Bundesrahmenempfehlungen werden durch die Landesrahmenvereinbarungen umgesetzt. Diese wurden inzwischen in allen Bundesländern verabschiedet.

Das Präventionsforum findet einmal jährlich statt und berät die NPK. Es wird im Auftrag der NPK von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung durchgeführt.

Hier geht es zu den Bundesrahmenempfehlungen (PDF)

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