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Minister stellt Sofortprogramm Pflege vor

'Sofortprogramm Pflege' setzt auf betriebliche Gesundheitsförderung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat kürzlich erste Eckpunkte des "Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege" vorgestellt, auf das sich die Koalitionäre verständigt haben und das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

Pflegerin mit älterer Frau
© Barabas Attila - Fotolia.com

 

Der Referentenentwurf für das dazugehörige Gesetz soll Anfang Juni 2018 vorliegen, die parlamentarische Beratung ist für den Herbst geplant.

Das Sofortprogramm sieht Verbesserungen für die Pflege im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Kranken- und Altenpflege vor. Die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte ist dabei ein zentraler Ansatzpunkt: die Krankenkassen werden verpflichtet, mehr als 70 Mio. Euro jährlich für Leistungen zur Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden. Der heute für diese Leistungen gesetzlich vorgesehene Mindestausgabewert in Höhe von 2,10 Euro jährlich je Versicherten wird auf 3,10 Euro erhöht.

Zudem wird die Nationale Präventionsstrategie ergänzt um spezifische und gemeinsame Ziele der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure zur Förderung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Senkung des Krankenstands der Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege. Um sicherzustellen, dass alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die sich für die Gesundheit ihrer Beschäftigten einsetzen wollen, die notwendige Unterstützung erhalten, sollen sie durch die mit dem Präventionsgesetz geschaffenen regionalen Koordinierungsstellen der Krankenkassen noch besser beraten und unterstützt werden.

Das "Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege" kann hier heruntergeladen werden.