Gesetzliche Grundlagen
Präventionsgesetz
Am 25. Juli 2015 ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) in Kraft getreten.
Das Gesetz soll die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten stärken sowie eine verbindliche Zusammenarbeit möglichst vieler Akteure auf der Bundesebene sowie in den Ländern fördern.
Eine zentrale Position nimmt in diesem Zusammenhang die Nationale Präventionskonferenz (NPK) ein.
Nationale Präventionskonferenz
Die Träger der NPK sind die gesetzlichen Sozialversicherungen, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- Soziale Pflegeversicherung: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Pflegekassen
- Gesetzliche Unfallversicherung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Gesetzliche Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung Bund
Aufgabe der NPK ist es, in engem Zusammenwirken der Träger die nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und sie fortzuschreiben. Dies umfasst insbesondere:
- Vereinbarung von bundeseinheitlichen, trägerüberübergreifenden Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen, kurz BRE) zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, einschließlich Betrieben. Diese wurden erstmals am 19. Februar 2016 verabschiedet und am 29. August 2018 fortgeschrieben. Darin sind gemeinsame Ziele, vorrangige Handlungsfelder, Zielgruppen, zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten festgelegt.
- Erstellung eines trägerübergreifenden Berichts alle vier Jahre, erstmalig zum 1. Juli 2019, über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention mit Angaben zu den Ausgaben für die Leistungen der Mitgliedsorganisationen der Träger der NPK, den Zugangswegen, den erreichten Personen, den erreichten gemeinsamen Zielen und Zielgruppen, den Erfahrungen mit der Qualitätssicherung und der Zusammenarbeit sowie mögliche Schlussfolgerungen.
Die Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen erfolgt auf Landesebene. Unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und auf der Grundlage der BRE haben die Sozialversicherungsträger mit den in den Bundesländern zuständigen Stellen Landesrahmenvereinbarungen (LRV) abgeschlossen. In den LRV werden gemeinsame Ziele und Handlungsfelder definiert, die Koordinierung von Leistungen festgelegt, Fragen von Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit geregelt.
Das Präventionsforum
In § 20e, Absatz 2 SGB V heißt es zum Präventionsforum:
„Die Nationale Präventionskonferenz wird durch ein Präventionsforum beraten, das in der Regel einmal jährlich stattfindet. Das Präventionsforum setzt sich aus Vertretern der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände sowie der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz nach Absatz 1 zusammen. Die Nationale Präventionskonferenz beauftragt die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. mit der Durchführung des Präventionsforums...“ Durch das Präventionsforum wird somit die sachlich-inhaltliche Rückkopplung der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) mit der Fachöffentlichkeit ermöglicht.
Zusammensetzung
Am Präventionsforum nehmen Vertreterinnen und Vertreter der für Gesundheitsförderung und Prävention „maßgeblichen Organisationen und Verbände“ sowie der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz teil (§ 20e Absatz 2 SGB V). Das Präventionsforum ist kein Gremium, sondern eine Veranstaltung, zu der eingeladen wird. Wesentlich für die Erstellung des Einladungsverteilers sind die jeweils anstehenden Fachthemen. Das Präventionsforum berücksichtigt damit die Dynamik von Prävention und Gesundheitsförderung und trägt den sich wandelnden Anforderungen an Strukturen und Akteuren Rechnung.
Arbeitsweise
Das Präventionsforum stellt eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der Nationalen Präventionskonferenz und der Fachöffentlichkeit dar. Akteure der Prävention und Gesundheitsförderung können im Rahmen der in der Regel einmal im Jahr stattfindenden Tagung ihre Vorstellungen zu den jeweils ausgewählten Themenschwerpunkten der Präventionsstrategie einbringen.
Weiterführende Links
- Präventionsgesetz (PDF)
- Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz (PDF)
- GKV-Faktenblatt: Nationale Präventionskonferenz (PDF)
- Wichtige Fragen und Antworten zum Präventionsgesetz hat auch das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt.
- Landesrahmenvereinbarungen