GKV-Spitzenverband

Weiterentwickelter Leitfaden Prävention veröffentlicht

Der weiterentwickelte Leitfaden Prävention des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist ab sofort verfügbar. Die Änderungen - insbesondere die neue Leistungsart „Maßnahmen zur Förderung gesunden Schlafes“ - treten zum 01.04.2022 in Kraft.

Speilsetien buchstabieren Informationen
© adam121 - Fotolia.com

 

Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.

Die Weiterentwicklung des Leitfadens Prävention konzentriert sich auf das Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention (Kapitel 5.4.3) sowie die erstmalige Definition von Kriterien für digital unterstützte Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie Betrieben (7.4).


Weitere Änderungen im überarbeiteten GKV-Leitfaden:

  • In Kapitel 5.3 (Handlungsfelder übergreifende Kriterien) werden sogenannte Abtretungserklärungen ohne Zustimmung der Krankenkasse sowie Computer- und andere digitale Hardware von der Förderung ausgeschlossen sowie Kriterien für Maßnahmen, die sich an pflegende Angehörige richten, ergänzt.
  • In Kapitel 5.4.1 (Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten) wurden die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung systematisch integriert.
  • In Kapitel 6.1 (Betriebliche Gesundheitsförderung - gesetzliche Grundlagen) wurde die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) vom 11.07.2021 erfolgte Änderung in § 20b SGB V (Förderung von Netzwerken zur betrieblichen Gesundheitsförderung durch die BGF-Koordinierungsstellen) aufgenommen.
  • In Kapitel 8.3 (Anhang: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen) wird auf die neue Umsetzungshilfe des Bundesfinanzministeriums verwiesen.

An der Erstellung des Leitfadens waren folgende Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene beteiligt: AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK e.V., Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Knappschaft, Verband der Ersatzkassen e.V.


Den Leitfaden Prävention und den Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie hier (PDF).

Cookie löschen